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VGH München: Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Kostenübernahme von „Abwasserkontingenten“, Einmaligkeit der Beitragserhebung, Öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch, Erlöschen, Verjährung
Urteil vom 30.04.2025 – 20 B 23.1094